Sozialrecht

Unter Sozialrecht versteht man alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die der Sicherung sozialer Risiken der Bürger dienen. Soziale Risiken können u. a. Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod sein.

Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung und weitere) auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung oder eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung.

Die Finanzierung erfolgt in der Sozialversicherung in der Regel über Beiträge. Wie hoch diese Beiträge sind und wer wie viel zu zahlen hat, ist ebenfalls im Sozialrecht geregelt.

Neben den zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB I bis SGB XII) gibt es viele weitere Gesetze, die als Sozialgesetze gelten, aber nicht in die SGB-Reihe integriert sind.

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