Sozialhilfe

 

Probleme mit dem Sozialamt? Fachanwalt für Sozialrecht Malte Koenig in Leverkusen hilft! Ich prüfe Ihren Bescheid!

 

Schnelle Terminvergabe unter der Telefonnummer: 0214 86083983

 

Sie haben vom Sozialamt einen Bewilligungsbescheid erhalten und fragen sich, ob die Höhe der Leistungen zutreffend berechnet wurde?

 

Sie haben vom Sozialamt einen Erstattungsbescheid erhalten und werden aufgefordert, Leistungen wieder zurückzuzahlen?

 

Ihnen sind nicht die gesamten Unterkunftskosten bewilligt worden sondern nur ein Teil hiervon?

 

Sie fragen sich, ob Ihr Nebeneinkommen vom Sozialamt zutreffend auf Ihre Grundsicherungsleistungen angerechnet worden ist?

 

Sie fragen sich auf das Sozialamt berechtigt ist, Ihre Leistungen einseitig zu kürzen?

 

Sie haben beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten für einen verstorbenen Angehörigen gestellt und dieser wurde abgelehnt?

 

Sie haben alle angeforderten Unterlagen beim Sozialamt abgegeben und trotzdem verzögert sich die Entscheidung über Ihren Antrag?

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Malte Koenig steht Ihnen bei Ihren Problemen mit dem Sozialamt zur Seite und setzt mittels Einlegung von Widersprüchen, Klagen und einstweiligen Verfügungen Ihre Ansprüche durch.

 

Falls Sie bisher in anderen Kanzleien aufgrund Ihres Status‘ als Bezieher von Sozialleistungen vergebens Rat gesucht haben, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Malte Koenig aus Leverkusen vertritt Sie mit viel Engagement und fachlicher Kompetenz.

 

Die Rechtsberatung kann bei Vorlage eines Beratungshilfescheins kostenlos erfolgen. Diesen erhalten Sie in der Regel kurzfristig und unkompliziert bei dem für Ihre Stadt zuständigen Amtsgericht. Die Ausstellung des Beratungshilfescheines ist für Sie kostenfrei. Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne weiter!