Bürgergeld / Hartz IV

 

Probleme mit dem Jobcenter Leverkusen? Fachanwalt für Sozialrecht Malte Koenig in Leverkusen hilft! Ich prüfe Ihren Bescheid!

 

Schnelle Terminvergabe unter der Telefonnummer: 0214 86083983

 

Das Jobcenter (die ARGE) hat Ihnen das Bürgergeld gekürzt? Ich stehe insbesondere den Beziehern von Bürgergeld (früher: „Hartz IV“-Leistungen) bei ihren Problemen mit dem Jobcenter Leverkusen zur Seite und setzen mittels Einlegung von Widersprüchen, Klagen und einstweiligen Verfügungen ihre Ansprüche durch.

 

Falls Sie bisher in anderen Kanzleien aufgrund Ihres Status‘ als Hartz-IV-Bezieher vergebens Rat gesucht haben, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Malte Koenig aus Leverkusen vertritt Sie mit viel Engagement und fachlicher Kompetenz.

 

Die Rechtsberatung kann bei Vorlage eines Beratungshilfescheins kostenlos erfolgen. Diesen erhalten Sie in der Regel kurzfristig und unkompliziert bei dem für Ihre Stadt zuständigen Amtsgericht. Die Ausstellung des Beratungshilfescheines ist für Sie kostenfrei. Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne weiter!

 

Sollte ich Sie vor Gericht vertreten, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für Sie zu beantragen. So bleiben Ihnen auch hier gegebenenfalls weitere Kosten erspart.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Malte Koenig verfügt aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit als Jurist in der Rechtsbehelfsstelle eines Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit über besondere praktische Erfahrungen im Bereich des Sozialrechts.

 

Eine anwaltliche, sorgfältige Prüfung der Bescheide (Hartz IV / Bürgergeld) zahlt sich im Regelfall aus. Denn oft genug finden sich Fehler in den Bescheiden, die dann zu Ihren Lasten gehen.

 

Wurde Ihnen beispielsweise vom Jobcenter das Arbeitslosengeld gekürzt? Viele Fehler in Hartz-IV-Bescheiden sind oft erst für den Fachmann bzw. Fachanwalt ersichtlich.

 

Bei mir finden die Prüfungen Ihrer Jobcenter-Bescheide in der Regel im Rahmen eines persönlichen Gespräches statt. Denn nur unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebenssituation lässt sich ermitteln, ob der jeweilige Bescheid falsch ist. Ich höre Ihnen zu!

 

Fachanwalt für Sozialrecht Malte Koenig hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen das Jobcenter Leverkusen! Das gilt natürlich auch gegen andere Jobcenter!

 

Insbesondere in folgenden Fragen des Bereichs Bürgergeld und Sozialhilfe unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte:

 

Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, Bürgergeld – Leistungen oder Sozialhilfe?

 

Ist die Höhe des Leistungsanspruches richtig berechnet worden?

 

Ist die verhängte Sanktion oder Sperrzeit gerechtfertigt?

 

Wie hoch ist mein Regelbedarf?

 

Besteht in meinem Fall ein zusätzlicher Mehrbedarf?

 

Wer ist Mitglied der Bedarfsgemeinschaft?

 

Wurde mein Einkommen und Vermögen korrekt angerechnet?

 

Muss das Jobcenter die vollen Kosten der Unterkunft übernehmen?

 

Muss das Jobcenter Heiz- und Nebenkostennachzahlungen übernehmen?

 

Muss das Jobcenter Umzugskosten übernehmen?

 

Steht mir eine Erstausstattung zu?

 

Muss mir das Jobcenter ein Darlehen gewähren?

 

Muss ich eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen?

 

Ist die Rückforderung von Leistungen rechtmäßig?

 

Welche Leistungen zur Eingliederung in Arbeit stehen mir zu?

 

Besteht ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?

 

Wurden bei der Leistungsbewilligung die Verfahrensvorschriften eingehalten?

 

Ist die Leistungsentziehung bzw. vorläufige Zahlungseinstellung durch das Jobcenter rechtmäßig?

 

Darf das Jobcenter die Bearbeitung von Anträgen verzögern?

 

Ist der vom Jobcenter erlassene Bußgeldbescheid rechtmäßig?