Abfindung

 

Sie fragen sich, ob Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gegen Ihren Arbeitgeber haben?

 

Eine Abfindung ist die einmalige Zahlung eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Damit soll der Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes und damit verbundenen Verdienstausfällen entschädigt werden. Daraus darf aber nicht der Trugschluss entstehen, dass bei einer Kündigung immer ein Abfindungsanspruch besteht. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung entsteht allein durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Ein automatischer Anspruch besteht nur in einigen Ausnahmefällen, beispielseise wenn dies über den Arbeitsvertrag oder einen Sozialplan bei Massenentlassungen vereinbart wurde.

 

Im Regelfall ist die Zahlung oder auch Nichtzahlung einer Abfindung reine Verhandlungssache und Geschick des tätigen Rechtsanwalts.

 

Da der Wunsch und die Forderung des Arbeitnehmers nach einer Abfindungszahlung in aller Regel nicht auf einen gesetzlichen Anspruch gestützt werden kann, ist es besonders wichtig, sich in eine gute Verhandlungsposition zu bringen.

 

Jeder Fall einer Abfindung muss individuell betrachtet werden. Solange Ungewissheit über die Wirksamkeit der Kündigung besteht, verbunden mit dem Risiko der Lohnnachzahlung, wird der Arbeitgeber verhandlungsbereit sein. Hierfür ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung besonders wichtig.

 

Hat eine Kündigungsschutzklage gute Erfolgsaussichten, sind Arbeitgeber meist dazu bereit, mehr oder weniger freiwillig eine Abfindung zu zahlen, um das finanzielle Risiko eines verlorenen Prozesses zu vermeiden. Denn insbesondere bei längerer Verfahrensdauer entsteht für den Arbeitgeber das Risiko, bei einem Sieg des Arbeitnehmers im Prozess den Lohn für die Zeit nachzahlen zu müssen, während der der Arbeitnehmer aufgrund der Kündigung nicht gearbeitet hat.

 

Deshalb endet eine hohe Anzahl von Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich, bei dem eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes an den Arbeitnehmer gezahlt wird.

 

In welcher Höhe die Abfindung vom Arbeitsgericht vorgeschlagen wird, richtet sich vor allem nach den Erfolgsaussichten der Klage. Weitere Bemessungskriterien sind die Beschäftigungsdauer und die Höhe des Gehaltes des Arbeitnehmers. Die Höhe der vorgeschlagenen Abfindung variiert in der Regel zwischen einem halben bis vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nach Einzelfall kann unter Umständen aber auch eine höhere Abfindung ausgehandelt werden.

 

Lassen Sie sich von mir beraten! Ich unterstütze Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Arbeitgeber.

 

Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Abfindungen haben, berate ich Sie gerne.

 

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