Schwerbehinderung

 

Sie haben Fragen zur Schwerbehinderung? Fachanwalt für Sozialrecht Malte Koenig in Leverkusen hilft! Ich prüfe Ihren Bescheid!

 

Schnelle Terminvergabe unter der Telefonnummer: 0214 86083983

 

Wurde Ihr Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung vom Versorgungsamt abgelehnt?

 

Das Versorgungsamt hat lediglich einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 anerkannt und Sie hierbei nur „nach Aktenlage“ begutachtet?

 

Das Versorgungsamt hat zwar die Schwerbehinderung festgestellt, verweigert Ihnen jedoch die Anerkennung eines Merkzeichens?

 

Haben Sie eine Behinderung und fragen sich, welche Rechte sich hieraus für Sie ergeben?

 

Haben Sie einen Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Personen gestellt, und wurde dieser von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt?

 

Sie haben alle angeforderten Unterlagen beim Versorgungsamt abgegeben und trotzdem verzögert sich die Entscheidung über Ihren Antrag oder über Ihren Widerspruch?

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Malte Koenig steht Ihnen bei Ihren Problemen mit dem Versorgungsamt zur Seite und setzt mittels Einlegung von Widersprüchen und Klagen Ihre Ansprüche im Schwerbehindertenrecht durch.