Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld besteht ab dem Geburtsmonat des Kindes und gilt bis zum 18. Geburtstag. Darüber hinaus wird Kindergeld nur gezahlt, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur als arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet ist. In diesem Fall kann Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter bezogen werden. Für Kinder mit einer Schwerbehinderung oder diesen gleichgestellten Personen gilt keine Altersbeschränkung.

Im Zusammenhang mit der Bewilligung oder Rückforderung von Kindergeld stehen regelmäßig folgende Fragen:

Habe ich über das 18. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld?

Besteht als Ausländer Anspruch auf Kindergeld?

Habe ich auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Kindergeld?

Was ist, wenn ein Elternteil (mit oder ohne die gemeinsamen Kinder) in einem anderen Land der EU lebt und/oder arbeitet?

Ich erhalte bereits Kindergeld eines anderen Landes der Europäischen Union? Habe ich trotzdem Anspruch auf deutsches Kindergeld? Besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Differenzkindergeld?

Wie kann ich mich gegen einen Ablehnungsbescheid oder einen Rückforderungsbescheid der Familienkasse zur Wehr setzen?

Wie kann ich eine Vollstreckung eines Rückforderungsbescheides verhindern?

Wann tritt die Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Familienkasse ein?

Ich berate Sie bei diesen und vielen weiteren Fragen rund um das Kindergeld und die Familienkasse. Ich führe für Sie das Einspruchsverfahren bei der Familienkasse und das Verfahren vor den Finanzgerichten. Beachten Sie dabei bitte stets, dass gegebenenfalls Fristen einzuhalten sind wenn Einspruch oder Klage eingereicht werden soll. Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch mit mir.