Erwerbsminderungsrente

 

Probleme mit der Deutschen Rentenversicherung? Fachanwalt für Sozialrecht Malte Koenig in Leverkusen hilft! Ich prüfe Ihren Bescheid!

 

Schnelle Terminvergabe unter der Telefonnummer: 0214 86083983

 

Sie haben als gesetzlich rentenversicherte Person einen Ablehnungsbescheid zu der von Ihnen beantragten Erwerbsminderungsrente erhalten, obwohl Ihnen ein Facharzt bzw. die Krankenkasse ausdrücklich zur Antragstellung geraten hat oder das Versorgungsamt bereits die Schwerbehinderung anerkannt hat?

 

Sie wurden im Antragsverfahren gar nicht ärztlich begutachtet und die Entscheidung wurde nur „nach Aktenlage“ getroffen?

 

Ihr Widerspruch wurde ohne hinreichende Begründung und ohne ärztliche Begutachtung zurückgewiesen und Sie möchten nun Klage hiergegen erheben?

 

Die Versicherung hat Ihnen zwar eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt, jedoch die volle Erwerbsminderungsrente abgelehnt?

 

Volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn das Restleistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden täglich liegt.

 

Da es hier um viel Geld geht, lehnt die Rentenversicherung oft aus Kostengründen die Gewährung der Erwerbsminderungsrente ab. Dies sollte man jedoch nicht einfach hinnehmen. Häufig stellt sich nämlich im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens oder eines Klageverfahrens heraus, dass doch ein Rentenanspruch besteht. Hier sind allerdings strenge Fristen einzuhalten!

 

Durch seine hohe Fachkompetenz im Sozialrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt Malte Koenig aus Leverkusen Ihr Ansprechpartner in Sachen Rentenversicherung und Erwerbsminderungsrente. Gerne berät Herr Malte Koenig über die Möglichkeiten im Zusammenhang mit Erwerbsminderungsrente und inwieweit in Ihrem Fall eine individuelle Anerkennung durchsetzbar ist.