Schwerbehinderte Arbeitnehmer

 

Sie haben als schwerbehinderte Person eine Kündigung erhalten, ohne dass der Arbeitgeber den bestehenden Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte beachtet hat?

 

Sie wollen als schwerbehinderte Person gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz geltend machen?

 

Sie wurden als schwerbehinderte Person im Zusammenhang mit der Bewerbung auf einen Arbeitsplatz oder während des laufenden Arbeitsverhältnisses benachteiligt?

 

Sie haben bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Arbeitnehmern gestellt und dieser wurde abgelehnt?

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht ist Rechtsanwalt Malte Koenig aus Leverkusen Ihr Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht für Schwerbehinderte. Gerne berät Herr Malte Koenig Sie über die Möglichkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Schwerbehinderung und inwieweit in Ihrem Fall individuelle Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzbar sind.

 

Schnelle Terminvergabe unter der Telefonnummer: 0214 86083983